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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 22.01.2024: Verfahrenslotsin unterstützt junge Menschen in Sachen Eingliederungshilfe

Zusätzliches Beratungsangebot im Zuständigkeitslabyrinth: Seit Januar 2024 steht jungen Menschen mit (drohender) Behinderung ein neuer, gesetzlich festgeschriebener, Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch sogenannte Verfahrenslotsen zu. So auch im Werra-Meißner-Kreis. Dort ist die Stelle im Fachbereich Jugend und Familie angesiedelt. 

 

Hintergrund der bundesweiten Einführung von Verfahrenslotsen ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das in einem Stufenmodell bis 2028 unter anderem die Zusammenführung von Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vorsieht.

 

Die Verfahrenslotsen haben in diesem Zusammenhang im Wesentlichen zwei Aufgaben. „Ein Schwerpunkt der Arbeit ist es einerseits, Betroffenen aufzuzeigen, welche Leistungsansprüche überhaupt bestehen“, erläutert Jugendamtsleiterin Heidi Bevern-Kümmel und ergänzt: „Die Verfahrenslotsen begleiten die Anspruchsberechtigten auf Wunsch durch den gesamten Prozess. Sie helfen beim Ausfüllen von Anträgen, sollen bei der Verwirklichung von Ansprüchen unabhängig unterstützen und darauf hinwirken, dass die Rechte tatsächlich in Anspruch genommen werden. Sie nehmen also in erster Linie eine beratende Tätigkeit ein, leisten jedoch keinen Rechtsbeistand.“

 

Adressaten des Angebots sind dabei junge Menschen (bis 27 Jahre), die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer (drohenden) körperlichen, geistigen und seelischen Behinderung geltend machen oder für die Eingliederungshilfeleistungen in Betracht kommen sowie deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten.  

 

Darüber hinaus unterstützen die Verfahrenslotsen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit. „Sie werden in diesem Zuge wesentlich zur Einebnung der Schnittstellen zwischen dem SGB VIII und dem SGB IX beitragen können“, weiß auch Landrätin Nicole Rathgeber um den Stellenwert des neuen Unterstützungsangebots.

 

Im Werra-Meißner-Kreis hat derweil Lea Hüther die Funktion der Verfahrenslotsin übernommen und damit begonnen, ein enges Netzwerk zu anderen Reha-Trägern, Leistungsanbietern und Beratungsstellen aufzubauen. „Die Implementierung des Verfahrenslotsen dient - zusätzlich zu anderen Instrumenten - dem langfristigen Ziel, Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Menschen mit und ohne Behinderungen aus einer Hand zu gewähren“, fasst Hüther zusammen.

 

Erreichbar ist die Verfahrenslotsin telefonisch unter 05651 302-1408 bzw. per E-Mail an oder persönlich nach Absprache. 

 

 

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