Archivansicht der Auslegung - "Aufstellung der 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hinter den Höfen – Süd“, Gemarkung Reichensachsen und öffentliche Auslegung"
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6), wird hiermit bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Wehretal am 06.02.2023 folgenden Aufstellungsbeschluss gefasst hat:
Aufstellungsbeschluss
Für den Geltungsbereich Gemarkung Reichensachsen, Flur 3, Flurstücke 68 und 69 mit einer gesamten Flächengröße von ca. 2.430 m² wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hinter den Höfen -Süd“, Gemarkung Reichensachen gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB. Planziel ist die Erweiterung der Wohnraumnutzung auf relativ zentralen Flächen.
Mehr ... siehe amtliche Bekanntmachung
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
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