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Ortsgericht

Kontakt:

Ortsgerichtsvorsteher Knud Angerhausen

Goethering 12

37287 Wehretal

Tel. 05651/40118

E-Mail:

 

Öffnungszeiten:

Für einen Besuch beim hiesigen Ortsgericht vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 05651/40118 einen Termin oder senden eine Terminanfrage per E-Mail an  

Termine werden entsprechend den Wünschen der Beteiligten so schnell wie möglich vergeben.

 

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. 
Die Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Wenden Sie sich bei Beglaubigungen, Nachlasssicherungen und Schätzungen an Ihr Ortsgericht. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens, die im Ortsgerichtsgesetz festgelegt sind. Ortsgerichte leisten sowohl Hilfestellungen für Bürgerinnen und Bürger als auch für Behörden und Gerichte. Sie führen ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen. Für ihre Dienstleistungen erheben sie Gebühren auf gesetzlicher Grundlage, die abhängig von der jeweiligen Leistung sind.

 

Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffinnen oder Ortsgerichtsschöffen. 

Die Besetzung des Ortsgerichts richtet sich nach dem jeweiligen Dienstgeschäft. Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung beziehungsweise der Stadtverordnetenversammlung – von der Präsidentin oder dem Präsidenten oder der Direktorin oder dem Direktor des Amtsgerichts ernannt. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit Schätzungen von Grundstücken erfahren und ortskundig sein. Ihre Amtsdauer beträgt grundsätzlich 10 Jahre.

Die Ortsgerichte beglaubigen Unterschriften, z. B. Löschungsbewilligungen für die Aufhebung einer Hypothek. Sie beglaubigen auch Abschriften, wie z. B. von Zeugnissen.

 

Beglaubigungen erledigt der Ortsgerichtsvorsteher allein, für die Nachlasssicherung ist ein Ortsgerichtsschöffe hinzuziehen, in Schätzungssachen werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig.


Neben Bürgerinnen und Bürgern können sich auch die Gerichte an das Ortsgericht wenden. Auf deren Anforderung hat das Ortsgericht u. a. Sterbefallsanzeigen  zu erstatten, über Besitzverhältnisse Auskunft zu erteilen und Nachlassverzeichnisse aufzustellen.

Nicht selten müssen Ortsgerichte Nachlässe sichern und Wohnungen versiegeln, wenn die Gefahr besteht, dass ein „Möchtegern“–Erbe“ die Wohnung ausräumt. Sind keine Angehörigen vorhanden, so stellt das Ortsgericht Wertsachen sicher und bringt Tiere ins Tierheim und löst den Hausstand auf.

Eine viel genutzte Dienstleistung der Ortsgerichte besteht darin, den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke zu schätzen. Die Ortsgerichte schätzen auch den Wert beweglicher Sachen und den von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind.

 

 

 

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