Archivansicht der Auslegung - "Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hinter den Höfen – Süd“, Gemarkung Rechensachsen und öffentliche Auslegung"
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), wird hiermit bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Wehretal am 13. September 2021 folgenden Aufstellungsbeschluss gefasst hat:
Aufstellungsbeschluss
Für den Geltungsbereich Gemarkung Reichensachsen, Flur 3, Flurstücke 68 und 69, sowie Teilflächen des Flurstücks 70 (Erschließungsweg) mit einer gesamten Flächengröße von ca. 3.075 m² wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hinter den Höfen -Süd“, Gemarkung Reichensachen gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13 b Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB. Planziel ist die Erweiterung der Wohnraumnutzung auf relativ zentralen Flächen.
Öffentliche Auslegung gem. § 13 (2) BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Hinter den Höfen -Süd“, Gemarkung Reichensachsen liegt zusammen mit der Begründung gemäß § 13 (2) BauGB zu jedermanns Information in der Zeit vom
01.02.2022 bis 02.03.2022
während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 5, Landstraße 70, 37287 Wehretal-Reichensachsen, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Aufgrund des Coronavirus ist die Gemeindeverwaltung aktuell für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen sind mit Bezug auf das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Eine Kontaktaufnahme zur Einsichtnahme vor Ort soll vorab auf telefonischem Weg erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 05651/ 9490-0. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einsichtnahme nach Möglichkeit auf elektronischem Wege vorzuziehen ist.
Erläuterungen können bei der Gemeinde während dieser Zeit gegeben werden.
(Auszug aus der amtlichen Bekanntmachung vom 24.01.2022)
Folgende Dokumente werden zur Einsichtnahme digital bereitgestellt:
- Amtliche Bekanntmachung vom 24.01.2022
- Entwurf Bebauungsplan Nr. 25 "Hinter den Höfen - Süd" Gemarkung Reichensachsen - Stand 12/2021
- Entwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 25 "Hinter den Höfen - Süd" Gemarkung Reichensachsen - Stand Dezember 2021
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zimmer 4
Landstraße 70
Wehretal
(05651) 9490-14
(05651) 9490-30
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