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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 25.03.2024: Hessische Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleiter zur Arbeitstagung im Werra-Meißner-Kreis

Jugendamtsleiterinnen und –leiter trafen sich zur zweitägigen Tagung im in Bad Sooden-Allendorf (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Jugendamtsleiterinnen und –leiter trafen sich zur zweitägigen Tagung im in Bad Sooden-Allendorf

Die im Hessischen Landkreistag organisierten Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleiter trafen sich letzte Woche zu einer 2-tägigen Sitzung in Bad Sooden-Allendorf. Auf der umfangreichen Tagesordnung standen neben der Vorstellung des gastgebenden Werra-Meißner-Kreises und seiner Arbeitsschwerpunkte in der Jugend- und Familienpolitik durch die Landrätin Nicole Rathgeber die aktuellen Herausforderungen und Gesetzesvorhaben auf Bundes- und Landesebene. So durfte auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD in Hessen und dessen Auswirkungen auf die Jugendhilfe auf der Tagesordnung nicht fehlen. 

 

Schwerpunktthema der Sitzung war die Fachkräfte- und Führungskräftegewinnung in der Jugendhilfe. Personal fehlt in der Kindertagesbetreuung, in den Jugendhilfeeinrichtungen und im Jugendamt selbst. Anhand von Impulsvorträgen konnten Strategien diskutiert und erste Ansätze für den Weg aus der Fachkraftkrise besprochen werden.

 

Sorge bereitet den Jugendämtern das Fehlen von Einrichtungsplätzen für die Unterbringung von jungen Menschen im Rahmen der stationären Jugendhilfe. Das Eröffnen von Gruppen scheitert hier zunehmend an dem Fachkräftemangel. Die Lösung könnte hier in einem Öffnen des Fachkräftekataloges und der Bildung multiprofessioneller Teams liegen.

 

Auf der Tagesordnung stand auch der zum Schuljahr 2026/2027 in Kraft tretende Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Die Umsetzung des Rechtsanspruches erfolgt überwiegend an Schulen. Im Werra-Meißner-Kreis gibt es bereits ein flächendeckendes Betreuungsangebot für die Nachmittage aus dem Pakt für den Ganztag. Die Betreuungsquote liegt derzeit bei 64%. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird von einem Bedarf von 70% ausgegangen. Klärungsbedarf gibt es hinsichtlich der konkreten Umsetzung des Rechtanspruchs, hier insbesondere in Bezug auf die Finanzierung der erforderlichen Investitionen, aber auch der laufenden Betriebskosten sowie der Sicherstellung des Rechtsanspruches während der Schulferien. Über den Hessischen Landkreistag werden die im Rahmen der Erörterung der vielfältigen Themen aufgeworfenen Fragestellungen bzw. Forderungen an das Land Hessen herangetragen. 

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