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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 23.07.2024: Mehr Geld für die Kinder- und Jugendarbeit im Werra-Meißner-Kreis - Der Zuschuss für Ausflüge, Fahrten und Freizeiten wird erhöht

v.l. Heidi Bevern-Kümmel, Kai Siebert, Landrätin Nicole Rathgeber (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: v.l. Heidi Bevern-Kümmel, Kai Siebert, Landrätin Nicole Rathgeber

Pünktlich zum Beginn der Sommerferien wird der Zuschuss für Ausflüge, Fahrten und Freizeiten erhöht, denn hier finden erfahrungsgemäß viele der Freizeiten und Ausflüge statt, die von Jugendgruppen, Vereinen und Verbänden für Kinder und Jugendlichen organisiert werden. Dabei wird der Zuschuss auf 5,- € pro Tag und Teilnehmer erhöht. Zusätzlich werden eingesetzte Betreuer mit einer Jugendleiter-Card (Juleica) mit 10,- € pro Tag gefördert. 

 

Landrätin Nicole Rathgeber freut sich über den Beschluss: „Damit wollen wir eine stärkere Entlastung der Familien und Träger der Jugendarbeit im Kreis erreichen. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Preise vor allem für Unterkünfte war das ein richtiger und wichtiger Schritt, damit viele der wertvollen Angebote für Kinder und Jugendliche stattfinden können.“

 

Kai Siebert, Fachdienstleiter der Jugendförderung des Werra-Meißner-Kreises, ergänzt: „Gerade der Bereich der Ausflüge, Fahrten und Freizeiten spielt dies eine zentrale Rolle bei den Förderanträgen, die wir im Rahmen unserer Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit erhalten. Die Beantragung ist dabei einfach: Alle Teilnehmer und Betreuer auf Liste unterschreiben lassen und diese Liste nach der Fahrt mit dem dazugehörigen Formular an uns schicken.“ 

 

Alle Informationen und Antragsformulare finden sich unter dem Punkt Förderung unter www.jugendnetz-wmk.de. Dort gibt es zu jeder möglichen Förderung auch die passende Erläuterung. 

 

„Wenn Fragen zur Förderung bestehen, gerne persönlich bei uns melden. Dann können wir gemeinsam klären, wie wir bestmöglich unterstützen können“, sagt Kai Siebert. 

 

Neben den Zuschüssen bietet die Jugendförderung auch einen kostenlosen Materialverleih (Bubble-Soccer, Hüpfburg, Popcornmaschine, Indoor-Spielepool, etc.), Beratung, Fortbildungen und weitere Unterstützungsangebote für die Jugendarbeit.

 

Kontakt zur Jugendförderung der Werra-Meißner-Kreises unter Tel. 05651 302-1451 oder .

 

Zum Hintergrund: Über die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Werra-Meißner-Kreis können Jugendgruppen, Vereine, Verbände, kirchliche und kommunale Träger Zuschüsse für Maßnahmen, Aktionen und Anschaffungen für Kinder und Jugendliche‎ beantragen. Dazu zählen Ausflüge, Freizeiten, Projekte, Konzerte, der Kauf von Material und Technik, Ferienspiele, Projekte, die Ausstattung von Jugendräumen, internationale Jugendbegegnungen, Aus- und Fortbildungen und Jugendgruppenworkshops. 

 

Für diese Förderung stellt der Kreistag jährlich ‎Haushaltmittel zur ‎Verfügung, die u.a. im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit ‎vergeben werden können. Die Richtlinien sollen dafür sorgen, dass Aktionen überhaupt ‎stattfinden ‎können und nach Möglichkeit Innovation und Qualität in der Jugendarbeit fördern.‎ 

 

Grundsätzlich wird dabei zwischen einer Basis- und Premiumförderung unterschieden. Über die Basisförderung können grundsätzlich alle Gruppen eine Förderung erhalten – allerdings geringere Beträge und eingeschränkte Optionen. Die Premiumförderung bietet den Gruppen den Anreiz, sich für mehr Geld und Förderoptionen auf mehr sinnvolle Qualitätsstandards einzulassen. Dazu zählen: Anerkennungsverfahren der Gruppe, Vereinbarung zum verbesserten Kinder- und Jugendschutz (vor allem zum Schutz vor sexualisierter Gewalt), Nachweis der Juleica (oder vergleichbarer Qualifikation) bei Leitung der Gruppe und die jährliche Rückmeldung der aktuellen Daten der Gruppe.

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