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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 20.08.2024: Berechtigte Familien können sich jetzt 130 Euro zum Schulstart aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder sichern

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Ende August startet das neue Schuljahr 2024/2025 in Hessen und viele Eltern mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Bürgergeld sorgen sich um die Ausstattung ihrer Kinder zum neuen Schuljahresbeginn. Schulmaterial wie Hefte, Bücher, Stifte, Schulrucksack usw. ist teuer. Doch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) – mit einer Bezuschussung von insgesamt 195 Euro – sorgt für einen guten Start ins neue Schuljahr für alle Kinder. 

 

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

 

Um Kindern von gering verdienenden oder arbeitslosen Eltern uneingeschränkt die Teilnahme am sozialen oder kulturellen Leben zu ermöglichen, wurde 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen junge Menschen aus Familien mit niedrigem Einkommen, damit sie gleichberechtigt Angebote in Schule, Kita und Freizeit nutzen können.

 

Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

 

Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld), Sozialhilfe, Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben die Möglichkeit, Angebote und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten. 

 

Welche Leistungen gibt es?

 

Ausflüge und Klassenfahrten

 

Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung eintägige Ausflüge oder mehrtägige Fahrten organisiert, können hierfür die erstandenen Kosten in bestimmter Höhe übernommen werden.

 

Schulbedarf

 

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung aktuell zum 1. August 

130 Euro und zum 1. Februar weitere 65 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Taschenrechner, Stifte, Schreibhefte usw. sollen dadurch erleichtert werden.

 

 

Schülerbeförderungskosten

 

Wenn die Fahrtkosten zur Schule für Schüler und Schülerinnen ab der Oberstufe nicht von Dritten finanziert werden, können die Schülerbeförderungskosten (auch das Schülerticket Hessen und das Deutschlandticket) über das Bildungs- und Teilhabepaket erstattet werden. Voraussetzung ist hier eine Entfernung von mindestens 3 km zur nächstgelegenen Schule.

 

Nachhilfe

 

Schüler und Schülerinnen benötigen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um die Lerndefizite zu beheben, kann eine außerschulische ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfe) gewährt werden.

 

Mittagessen

 

Bieten die Schule oder die Kindertageseinrichtung ein gemeinsames Mittagessen an, können die Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen erhalten.

 

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 

 

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder bestimmte Freizeitangebote. Durch diese Bezuschussung sollen anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche stärker als bisher in bestehende Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen integriert und der Kontakt zu Gleichaltrigen intensiviert werden. 

 

Voraussetzung ist, dass die tatsächlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an folgenden Aktivitäten entstehen:

 

Mehr ... siehe Pressemitteilung

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