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Pressemitteilung des Werra-Meißner-Kreises vom 06.11.2024: „Newcastle Disease“ bei verwilderter Haustaube in Wanfried festgestellt

Bei einer Taube in Wanfried hat der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) den Erreger der sogenannten Newcastle-Krankheit (ND) nachgewiesen. Der Fachdienst Veterinärwesen hatte das tote Tier zur Untersuchung an das LHL geschickt. Bei dem nachgewiesenen Erreger handelt sich um das Aviäre Orthoavulavirus vom Taubentyp.

 

Besonders Hühner und Truthühner sind für die Krankheit empfänglich

 

Die Newcastle-Krankheit tritt weltweit bei Vögeln auf und gilt in Europa bei Tauben als endemisch. Die ND ist eine Tierseuche, die vor allem bei Hühnervögeln schwere Verluste verursacht. Am empfänglichsten für die Krankheit sind Hühner und Truthühner, vor allem die Jungtiere. Ebenfalls empfänglich für den Erreger sind Tauben, Gänse und Enten. Bei ihnen verlaufen die Infektionen jedoch in der Regel milder.

 

Impfpflicht für Hühner und Truthühner gilt auch für Hobbyhaltungen

 

Das Virus ist hochansteckend und verbreitet sich in einer empfänglichen Vogelpopulation sehr schnell. Die Symptome reichen von Durchfall, respiratorischen oder zentralnervösen Symptomen, Ödemen an Kopf und Kehllappen bis hin zu Leistungsabfall und erhöhter Sterberate.

 

Hühner- und Truthühnerbestände müssen deshalb regelmäßig gegen das Virus geimpft werden. Dies ist rechtlich vorgeschrieben und gilt auch für Hobbyhaltungen (§ 7 der Verordnung zum Schutz gegen Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit). Taubenhalter sind nicht dazu verpflichtet ihre Tiere zu impfen, die Impfung von Tauben wird vom Veterinäramt jedoch empfohlen.

 

Bei vermehrt auftretenden Todesfällen wird die Bevölkerung gebeten, sich mit dem Veterinäramt, telefonisch unter 05652 302 25000 oder per Mail an  in  Verbindung zu setzen. 

 

 

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