Öffentliche Auslegung von Bauleitplanverfahren
Bauleitplanung der Gemeinde Wehretal
12. Änderung des Flächennutzungsplans Ortsteil Reichensachsen und Bebauungsplan Nr. 24 "In der Lachen", Geltungsbereich des B-Plan Gemarkung Reichensachsen, Flur 26, Flurstück 49/3 (teilw.)
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass für das o.g. Gebiet eine 12. Änderung des Flächennutzungsplans und ein Bebauungsplan Nr. 24 "In der Lachen" für den Ortsteil Reichensachsen aufgestellt worden ist. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wehretal hat in ihrer Sitzung am 29.06.2020 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.
Amtliche Bekanntmachung 12. Änderung Flächennutzungsplan
Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 24 "In der Lachen"
Folgende Planunterlagen sind zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereitgestellt:
FNP-Änderung Nr. 12 Wehretal - Grünschnitt Entwurf
FNP-Änderung Nr. 12 - Begründung Entwurf
Bebauungsplan Nr. 24 "In der Lachen" - Grünschnitt Entwurf
Bebauungsplan Nr. 24 "In der Lachen" - Begründung Entwurf
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
Stellungnahmen Landkreis verschiedene
Stellungnahme RP - Bergaufsicht
Stellungnahme RP - Wasser - Boden
Stellungnahme Landkreis - Gesundheit
Stellungnahme RP - Immissionsschutz
Stellungnahme RP - Naturschutz
Bauleitplanung der Gemeinde Wehretal
11. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan für den Standort des Feuerwehrstützpunktes „Auf dem Bruche“, Gemarkungen Reichensachsen und Vierbach;
hier: Bekanntmachung der Genehmigung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 (5) Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wehretal hat in ihrer Sitzung am 10.02.2020 den Feststellungsbeschluss der 11. Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan für den Standort des Feuerwehrstützpunktes „Auf dem Bruche“ beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag hierzu gebilligt.
Die Genehmigung zur Flächennutzungsplanänderung, erteilt am 23.03.2020 – Geschäftszeichen: RPKS-21-61a 1114/1-2020/1 - durch das Regierungspräsidium Kassel, wird hiermit gem. § 6 (5) BauGB bekannt gegeben.
Mit der amtlichen Bekanntmachung am 27.04.2020 in der Werra-Rundschau und auf der Internetseite der Gemeinde Wehretal unter Amtliche Bekanntmachungen wird die vorgenannte Änderung rechtswirksam.
Amtliche Bekanntmachung Genehmigung 11. Änderung FNP
11_Änderung_FPlan_Auf_dem_Bruche_Genehmigung_01
Begründung und Umweltbericht 11. FNP_Änderung "Auf dem Bruche"_02
11_Änderung_FNP_Plan_Auf_dem_Bruche_Zusammenfassende Erklärung_03
Bebauungsplan für den Standort des Feuerwehrstützpunktes „Auf dem Bruche“, Gemarkungen Reichensachsen und Vierbach
Hier: Inkrafttreten des Bebauungsplans gem. § 10 (3) Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wehretal hat in ihrer Sitzung am 10.02.2020 den o. g. Bebauungsplan gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag, Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, Gutachten zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden und das Gutachten zur Bedeutung des unteren Wehretals zwischen Reichensachsen und Oberhone als Vogelrastgebiet hierzu gebilligt.
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Bebauungsplanes "Auf dem Bruche" gemäß § 10 (3) Baugesetzbuch
01_BP_Plankarte_Auf_dem_Bruche
02_BP_Begründung_Umweltbericht_Auf_dem_Bruche
03_BP_Karte_1_Realnutzungs_und_Biotoptypenkarte
04_Karte_2_Bestands_und_Maßnahmenplan
05_Artenschutzrechtlicher_Fachbeitrag_Auf_dem_Bruche
06_BP_Gutachten_Schutzgut_Boden_Auf_dem_Bruche
07_BP_Gutachten_Vogelrastgebiet
08_BP_Auf_dem_Bruche_Zusammenfassende_Erklärung
- Änderung Nr. 12 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Wehretal
- Bebauungsplan „In der Lachen“ OT Reichensachsen
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wehretal hat am 10. Februar 2020 den Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans „In der Lachen“ im Ortsteil Reichensachsen gefasst.
Mit der Bauleitplanung soll in Reichensachsen ein Sondergebiet zur Sammlung, Lagerung und Aufbereitung von holziger Biomasse sowie zur Lagerung weiterer Betriebs- und Baumaterialien des gemeindlichen Bauhofes ausgewiesen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Umweltauswirkungen, die die Schwelle der Erheblichkeit überschreiten könnten, sind in Bezug auf folgende Schutzgüter zu erwarten.
-
Boden / Wasser: Beeinträchtigungen des Boden- und Wasserhaushaltes durch Versiegelungen und Verdichtung
-
Pflanzen und Tiere: Beeinträchtigungen durch Verlust an Lebensraum
-
Landschaftsbild: Beeinträchtigungen durch Lagergut
-
Mensch: Beeinträchtigungen Landschaftsbild
Die Gemeinde hat zur Prüfung der Umweltauswirkungen folgende Gutachten in Auftrag gegeben:
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (im Umweltbericht enthalten),
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (im Umweltbericht enthalten)
Amtliche Bekanntmachung (vollständiger Text)
Die Planunterlagen sind zusätzlich nachstehend zum Herunterladen bereitgestellt:
Wehretal_Bauleitplanverfahren Grünschnittgut_Begründung Vorentwurf
FNP-Änderung Nr.12 Wehretal Grünschnitt
B-Plan In der Lachen Wehretal Grünschnittgut - Vorentwurf(1)
Bekanntmachung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlagezeitraum: 03.12.2019 bis 17.01.2020)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wehretal hat in ihrer Sitzung am 11.11.2019 zu dem o. a. Bauleitplanverfahren folgende Beschlüsse gefasst:
- Es wird beschlossen, die in den Anlagen befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägung zu beschließen.
- Es wird die Vorentwurfsüberarbeitung des Bebauungsplanes „Auf dem Bruche“ einschließlich der Begründung gem. den Vorgaben der Abwägung beschlossen und als Entwurf gebilligt.
- Es wird ebenfalls die Überarbeitung des Vorentwurfs der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan „Auf dem Bruche“ einschließlich der Begründung gem. den Vorgaben der Abwägung beschlossen und als Entwurf gebilligt.
- Es wird beschlossen, die förmliche Beteiligung der Fachbehörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Aufgrund dieser Beschlussfassung werden zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Wehretal wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren liegen
von Dienstag, den 03.12.2019 bis einschließlich Freitag, den 17.01.2020
in der Gemeindeverwaltung Wehretal, Landstraße 70, Zimmer 5, 37287 Wehretal-Reichensachsen während der allgemeinen Dienststunden:
Montag bis Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr bis 11:45 Uhr
und nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Am 24.12.2019, 27.12.2019, 30.12.2019 und 31.12.2019 ist die Gemeindeverwaltung Wehretal geschlossen.
Amtliche Bekanntmachung (vollständiger Text)
Die Planunterlagen werden zusätzlich zum Herunterladen wie folgt bereitgestellt:
00 Wehretal "Auf dem Bruche" - Deckblatt - Förmliche Offenlage
01 BP Plankarte Wehretal "Auf dem Bruche" 01
02 BP Begründung Umweltbericht Wehretal "Auf dem Bruche" Entwurf
03 BP Karte 1 Realnutzungs- und Biotoptypenkarte
04 BP Karte 2 Bestands- und Maßnahmenplan Ausgleichsflächen
05 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag AP Wehretal "Auf dem Bruche" Entwurf
06 Gutachten Schutzgut Boden Wehretal "Auf dem Bruche" Entwurf
07 BP Gutachten Vogelrastgebiet Wehretal "Auf dem Bruche" Entwurf
08 FNP Wehretal "Auf dem Bruche" 01 Entwurf
09 FNP Begründung Wehretal "Auf dem Bruche" Entwurf
Umweltrelevante Stellungnahmen 3 (1) 4(1) B-Plan
Umweltrelevante Stellungnahmen 3 (1) 4 (1) FNP
Bauleitplanung der Gemeinde Wehretal
Bebauungsplan für den Standort des Feuerwehrstützpunktes „Auf dem Bruche“, Gemarkung Reichensachsen und die Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wehretal hat in ihrer Sitzung am 24.09.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Standort des Feuerwehrstützpunktes „Auf dem Bruche“ im Ortsteil Reichensachsen gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. In o. g. Sitzung wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wehretal ebenfalls beschlossen, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Bruche“ die Änderung des Flächennutzungsplans in den erforderlichen Teilbereichen durchzuführen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Bekanntmachung der Offenlage gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans für den Standort des Feuerwehrstützpunktes „Auf dem Bruche“, Gemarkung Reichensachsen, wird die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet.
Die Gemeinde Wehretal beabsichtigt, im Ortsteil Reichensachsen auf einer ca. 1,8 ha großen landwirtschaftlich genutzten Fläche im Bereich „Auf dem Bruche“ eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ gem. § 9 (1) Nr. 5 BauGB auszuweisen.
Die Planunterlagen zu oben genanntem Bauleitplanverfahren liegen
von Dienstag, den 16.07.2019 bis einschließlich Dienstag, den 06.08.2019
in der Gemeindeverwaltung Wehretal, Landstraße 70, Zimmer 5, 37287 Wehretal-Reichensachsen während der allgemeinen Dienststunden:
Montag bis Mittwoch 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18 00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
(Auszug aus der amtlichen Bekanntmachung)
Amtliche Bekanntmachung (vollständiger Text)
Die Planunterlagen sind zusätzlich nachstehend zum Herunterladen bereitgestellt:
Deckblatt_B_Plan_FNP_Aenderung_Auf_dem_Bruche
B-Plan
BP_VE_Begruendung_Auf_dem_Bruche
BP-VE_Plankarte_Auf_dem_Bruche
FNP-Änderung
FNP_VE_Begruendung_Auf_dem_Bruche
FNP-VE_Plankarte_Auf_dem_Bruche
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
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20. 11. 2024